Rückvergütungen
Krankenkassen:
Ärztlich verordnete Massagebehandlungen werden von den Krankenkassen zum Teil oder auch gänzlich rückvergütet.
ÖGK, SVS, BVAEB:
Heilmasseurzuschüsse gelistet nach Kassen (Wirtschaftskammer Österreich)
LKUF:
Jahrespauschale 380€ . Therapieangebote und Vergütungssätze
KFL:
Jahrespauschale 350€
KFG:
Jahrespauschale 350€ (gilt nicht für mitversicherte Angehörige) . Tarife Krankenfürsorge
Zusatzversicherungen:
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, vergessen Sie bitte nicht, die Rechnungen anschließend auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.
Gesundheitshunderter:
Für jene die bei der SVS versichert sind: Voraussetzungen
Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich):
Sie können bei der Arbeitnehmerveranlagung Heilmassagen (mit Verordnung), als Heilbehandlung steuerlich geltend machen.
Für weitere Infos stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.